Rechtliches

Wer mit einer MG lebt, der hat im täglichen Leben Einschränkungen und Nachteile. Um diese ein wenig auszugleichen, stehen behinderten Menschen in der BRD einige Möglichkeiten zur Verfügung.

Behindertenausweis

  • Wofür ist der gut? Zunächst mal gibt es einen gewissen steuerlichen Pauschbetrag – also weniger Steuern, die man als Behinderter zahlen muß. Dann gibt es beruflich einige Vorteile (verbesserter Kündigungsschutz und mehr Urlaubstage) und weitere Vergünstigungen im Verkehr. Alles das ist allerdings abhängig von der Höhe des „Grades der Behinderung“ – je mehr Prozente anerkannt werden, desto mehr Zugeständnisse macht der Staat. Manche Vergünstigungen erhält nur der, der bestimmte Merkzeichen anerkannt bekommen hat. Letztendlich heißt das: je kranker, desto mehr Vorteile – quasi als kleines Bonbon, damit die Folgen der Krankheit nicht ganz so heftig sind.
  • Beantragt wird der Ausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Welches das ist, kann man im Zweifelsfall bei der örtlichen Stadtverwaltung erfragen.
  • Im Antrag sollte man die wichtigste Erkrankung zuoberst eintragen, und dann sämtliche weiteren Handicaps auflisten, die man sonst noch mit sich herumträgt.
  • Und man sollte unbedingt alles im Antrag ankreuzen, was einem nach eigener Ansicht zusteht – streichen können die Behörden immer noch. Die Merkzeichen müssen alle extra angekreuzt werden!
  • Die steuerlichen Pauschbeträge lassen sich bei rückwirkender Feststellung der Behinderung auch nachträglich in Anspruch nehmen.
  • Gleichzeitig mit dem Antrag kann man Informationen zur MG mitschicken, und die Arztberichte, aus denen möglichst deutlich die Schwächen hervorgehen sollten – das erhöht die Chancen auf eine hohe Einstufung und beschleunigt die Bearbeitung!
  • Entspricht die Einstufung nicht dem, was man eigentlich erwartet hat, kann man binnen vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung Einspruch einlegen.
  • Wem Merkzeichen zuerkannt worden sind, der kann weitere Vergünstigungen beantragen. Z.B.: Wer „aG“ zuerkannt bekommen hat, der kann bei der Straßenverkehrsabteilung der Stadt/Gemeinde Parkerleichterung und beim Finanzamt Streuerbefreiung für das Auto beantragen.
  • Bei Verschlechterung der MG Verschlechterungsantrag stellen.
  • Hilfreich ist es – sowohl beim Antrag als auch beim Verschlechterungsantrag – eine Bescheinigung des Arztes über die Beschwerden mitzuschicken.
  • Wer mit dem Laufen massive Probleme hat, kann sich beim ehemaligen Reichsbund einen Schlüssel für die Behindertentoiletten beantragen. Dieser ist auch in manchen Stadtverwaltungen erhältlich. Sehr praktisch in all den Situationen, wo man es mit Ach und Krach bis zum Klo geschafft hat, nur um vor der Tür zu erfahren, das man sich den Schlüssel erst beim Hausmeister am anderen Ende des Gebäudes holen muß… Wichtig zu wissen: Der Schlüssel hat einen Schlitz, der zum Schließen waagerecht liegen muß – sonst passt er nicht ins Schloß.

Pflegeversicherung

  • Leistungen aus der Pflegeversicherung kann erhalten, wer Hilfe im täglichen Leben braucht. Dazu zählen als Grundpflege: Körperpflege, Toilettengang, An- und Auskleiden, Verlassen des Bettes, Nahrungsaufnahme und -vorbereitung, Verlassen der Wohnung.
  • Für Pflegestufe 1 muß die Hilfe für diese Tätigkeiten mindestens 46 Minuten dauern, hinzukommen müssen dann noch 44 Minuten für hauswirtschaftliche Hilfe. Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung fällt dabei schon in den Bereich Grundpflege, das vorherige Kochen ist hauswirtschaftlich.
  • Den Antrag zur Einstufung stellt man bei der Krankenkasse, der medizinische Dienst kontrolliert dann die Bedürftigkeit bei einem Hausbesuch.

Krankengeld

  • Da der Arbeitgeber bei längerer Krankheit nur 6 Wochen lang Geld zahlen muß, springt danach netterweise die Krankenkasse ein. Allerdings nicht unbegrenzt – maximal 546 Tage oder 78 Wochen (entspricht 1,5 Jahre) zahlt die Kasse.
  • Wer dann immer noch nicht arbeiten kann, für den kommt nur noch die Rente in Frage.
  • Vorsicht – wegen der gleichen Krankheit kann man erst nach 3 Jahren wieder Krankengeld beziehen. Gezählt wird dabei ab Datum der ersten Krankschreibung.
  • Wer nach Rente oder sonstigem wieder anfängt zu arbeiten, muß zunächst sechs Monate Krankenkassenbeiträge zahlen, um (wieder) Anspruch auf Krankengeld zu erlangen.

Steuern

Kosten, die man aufgrund einer Krankheit hat, können auch steuerlich geltend gemacht werden: Zuzahlungen und Eigenanteile, zudem Nachweise über Fahrtkosten zum Arzt, Kosten für Sehhilfen, Zahnersatz und Kur. Das ganze wird als „außergewöhnliche Belastung“ eingetragen. Das Ganze hat natürlich einen Haken: Zum einen liegt der zumutbare Eigenanteil bei diesen Kosten je nach Einkommen und Familienstand bei 1 bis 7 % des Einkommens.

Weitere Informationen

Solide Hilfe und kompetente Beratung bietet in all diesen Bereichen der VDK.

Weitere Informationen gibt es zudem bei den kostenfreien Rufnummern des sog. Bürgertelefons, dort kann man auch Info-Broschüren bestellen:
Rente: 0800/15 15 150
Pflegeversicherung: 0800/15 15 152
Mobilzeit: 0800/15 15 153
Arbeitslosenhilfe: 0800/15 15 154